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 Urlaubsregelungen nach dem neuen TVöD

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Andrea_S
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BeitragThema: Urlaubsregelungen nach dem neuen TVöD   Urlaubsregelungen nach dem neuen TVöD Icon_minitimeSo Nov 04 2007, 23:40

Gemäß dem neuen TVöD darf Urlaub nicht mehr ins neue Jahr übertragen werden.
Grundsätzlich ist das kein Problem.

In diesem Jahr, in dem die LUSD uns viel Zeit und Energie nahm und einige Kolleginnen sich sehr eingebracht haben (und das vermutlich auch weiter tun werden) wurde Urlaub geschoben.
Anderes Beispiel: Ich war während dem Urlaub erkrankt und werde vor Weihnachten nicht mal so die Tage abfeiern können. (Ist auch nicht Sinn des Urlaubs, ihn tageweise zu nehmen.)

Wir flexibel wird die Urlaubsregelung ausgelegt? Gewährt bei euch der Schulträger den Urlaub oder regeln das die Kolleginnen mit den Schulleitungen?
....
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MarionL




Anzahl der Beiträge : 8
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BeitragThema: Re: Urlaubsregelungen nach dem neuen TVöD   Urlaubsregelungen nach dem neuen TVöD Icon_minitimeMi Nov 07 2007, 11:07

Hallo Andrea_S,
nachfolgend ein Auszug aus dem TVöd zur Übertragung des Urlaubs.

Gruß
MarionL

3. Urlaubsübertragung in das folgende
Kalenderjahr
Die Fälle der Übertragung des Urlaubs in das
folgende Kalenderjahr sind in § 26 Abs. 2 TVöD
und in § 7 Abs. S. 2 BUrlG geregelt; wobei
günstigere Regelungen des TVöD dem BUrlG
vorgehen. Nach dem BUrlG müssen für die
Übertragung in das folgende Kalenderjahr
dringende betriebliche oder in der Person
des Beschäftigten liegende Gründe die
Übertragung erforderlich machen. In diesen
Fällen ist der Urlaub bis spätestens zum 31.
März des Folgejahres anzutreten. Kann der
Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus
dienstlichen Gründen nicht bis zum 31. März
angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai
anzutreten. Für die 1. Übertragung von
Resturlaub in das Kalenderjahr 2006 wurde
wegen der sehr kurzfristig bekannt gewordenen
neuen Tarifregelungen auf die Überprüfung der
vorgenannten Übertragungsgründe im
Geschäftsbereich des Kreisausschusses
verzichtet. Für Hausmeister, Reinigungskräfte
und Schulsekretärinnen besteht zudem für 2006
die einmalige Regelung, dass sie den Resturlaub
2005 noch in den Osterferien nehmen können.

Vor einer weiteren Übertragung wird das
Vorliegen von Übertragungsgründen eingehend
überprüft.
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Andrea_S
Admin



Anzahl der Beiträge : 45
Ort : Rabenau
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BeitragThema: Re: Urlaubsregelungen nach dem neuen TVöD   Urlaubsregelungen nach dem neuen TVöD Icon_minitimeFr Nov 09 2007, 00:47

Hallo Marion L!

Diese Regelung ist mir bekannt und sie wurde vom Personalrat auch so bestätigt. Sie ist anders als die Regelung der Beamten, die nach wie vor problemlos Urlaub übertragen können.
Hier hab ich mich gefragt, wie sehr diese Regelung von anderen Schulträgern tatsächlich umgesetzt wird.

Dazu gehört dieses Thema auch:
Wir dürfen als Beispiel außerhalb der Schulferien seitens des Schulträgers nur eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen nehmen, um genau zu sein fünf Tage. Das heißt, dass wir in der teureren Zeit Urlaub nehmen müssen und bei Tagen außerhalb der Ferien eine besondere Erlaubnis seitens des Schulträgers brauchen.

Ich selbst hatte bisher keine Probleme mit der Beantragung von Urlaub und hoffe, dass es so bleibt. Allerdings ist mein Sohn nun fast erwachsen und ich muss mich nicht mehr nach seinen Ferien richten. Die Flexibilität der Kollegen in der Verwaltung des Kreises hätte ich nun auch gern. Wink

Gibt es solche Regelungen auch in anderen Kreisen oder Städten? Wie ist es bei euch geregelt? Hat der Schulleiter bei euch vielleicht das letzte Wort?
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xenia




Anzahl der Beiträge : 6
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BeitragThema: Re: Urlaubsregelungen nach dem neuen TVöD   Urlaubsregelungen nach dem neuen TVöD Icon_minitimeFr Nov 09 2007, 12:44

Hallo Andrea_S

also ich hatte bisher mit meinem Urlaub noch keine Probleme. Auch wenn es mal eine Woche ausserhalb der Ferien war. Meine letzten Urlaubstage aus dem alten Jahr, nehme ich immer in den Weihnachtsferien - meist im neuen Jahr. War auch noch nie ein Problem. Den Urlaub regel ich mit dem Schulleiter und wir sind da recht flexibel. Wenn jeder ein bißchen ab und zu gibt, dann funktioniert es auch sehr gut. Bis jetzt hat der Kreis Offenbach jeden Urlaubsantrag ohne Probleme genehmigt. Ich habe noch keine Genehmigung gebraucht, wenn ich ausserhalb der Ferien mal ein paar Tage frei haben wollte.
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