Hallo Marion L!
Diese Regelung ist mir bekannt und sie wurde vom Personalrat auch so bestätigt. Sie ist anders als die Regelung der Beamten, die nach wie vor problemlos Urlaub übertragen können.
Hier hab ich mich gefragt, wie sehr diese Regelung von anderen Schulträgern tatsächlich umgesetzt wird.
Dazu gehört dieses Thema auch:
Wir dürfen als Beispiel außerhalb der Schulferien seitens des Schulträgers nur eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen nehmen, um genau zu sein fünf Tage. Das heißt, dass wir in der teureren Zeit Urlaub nehmen müssen und bei Tagen außerhalb der Ferien eine besondere Erlaubnis seitens des Schulträgers brauchen.
Ich selbst hatte bisher keine Probleme mit der Beantragung von Urlaub und hoffe, dass es so bleibt. Allerdings ist mein Sohn nun fast erwachsen und ich muss mich nicht mehr nach seinen Ferien richten. Die Flexibilität der Kollegen in der Verwaltung des Kreises hätte ich nun auch gern.
Gibt es solche Regelungen auch in anderen Kreisen oder Städten? Wie ist es bei euch geregelt? Hat der Schulleiter bei euch vielleicht das letzte Wort?